In der Diskussion um eine stärkere Reglementierung des landwirtschaftlichen Bodenmarkts hat sich der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Michael Prinz zu Salm-Salm, zu Wort gemeldet. Gegenüber AGRA-EUROPE erteilt Prinz Salm politischen Eingriffen trotz des Einstiegs von Investoren und regional steigender Konzentrationen auf dem Bodenmarkt eine Absage. Hierfür gebe es keinen unmittelbaren Grund.
Aus Sicht des Verbandsvorsitzenden bietet das geltende Grundstückverkehrsgesetz ein hinreichendes Instrumentarium, Gefahren für die Agrarstruktur abzuwenden. Zusätzliche Instrumente der Grundstückslenkung seien nicht angebracht. Mit Nachdruck warnt Prinz Salm davor, die freie Verfügbarkeit über das Eigentum auszuhöhlen. Die Einführung von Erwerbs- und Eigentumsobergrenzen oder eine Ausweitung der Vorkaufsrechte zu Gunsten der Siedlungsunternehmen lehnt er explizit ab.
Für gerechtfertigt hält der Unternehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Finanzbereich, dass Anteilsverkäufe vom Grundstücksverkehrsgesetz nicht erfasst werden. Die Veräußerung von Anteilen habe keine unmittelbare Auswirkung auf die Agrarstruktur, lautet seine Begründung. In der Regel würden die Erwerber mit der Übernahme der Anteile landwirtschaftliche Unternehmen. Dagegen sei weder heute noch in Zukunft etwas einzuwenden.
Keine Veranlassung sieht der Vorsitzende zur Kritik am Engagement von Investoren. Das sei insbesondere eine Folge der gestiegenen Rentabilität in der Landwirtschaft und der günstigen Finanzierungsbedingungen. Weder eine Betätigung von Investoren als landwirtschaftliche Unternehmer noch eine Weiterverpachtung an Landwirte sind für ihn zu beanstanden. AgE
(02.11.2016)