Verband fordert Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht

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Die sofortige Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht verlangt der Landesverband Brandenburg der Familienbetriebe Land und Forst. Auf diese Weise könnten bei ganzjähriger Unterschutzstellung sogenannte „Problemwölfe“ von örtlichen Jägern geschossen werden, heißt es in einem heute vorgelegten Positionspapier des Verbandes.
Darin wird die Landesregierung zudem aufgefordert, bei der Bundesregierung auf eine Veränderung des Schutzstatus vom Wolf hinzuwirken. Solang der Schutzstatus bestehe, müsse die Landesregierung einen gesetzlichen Schadenersatzanspruch für alle durch den Wolf direkt oder indirekt verursachten Schäden schaffen.
Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger hatte vergangene Woche im Umweltausschuss des Landtages klargestellt, dass solche Wölfe geschossen werden dürften, die jede Furcht vor Menschen verloren hätten und sich nicht durch Spezialzäune an Viehweiden abschrecken ließen. Wichtig sei aber eine konkrete Einzelfallprüfung in den Landkreisen, die im Wolfsmanagementplan vorgesehen sei. Laut Vogelsänger ist ein absoluter Schutz vor Wölfen nicht möglich. Ein konfliktfreies Zusammenleben mit den Tieren werde es nicht geben. AgE (07.12.2016)
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