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Die Fördersätze für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von unter 750 kW bleiben stabil. Das hat die Bundesnetzagentur gestern bekannt gegeben. Die Fördersätze gelten für Anlagen, die im Zeitraum vom 1. Februar 2017 bis zum 30. April 2017 in Betrieb genommen werden. Seit dem 1. Oktober 2015 wurden die Fördersätze laut Bundesnetzagentur nicht mehr abgesenkt.
Die Fördersätze für Strom aus Solaranlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 750 kW werden gesetzlich festgelegt und monatlich angepasst. Hierbei ist nicht mehr der Zubau der letzten zwölf Monate entscheidend, sondern der Zubau des letzten halben Jahres, der auf ein Jahr hochgerechnet wird. Von Juli bis Dezember 2016 wurden laut Bundesnetzagentur knapp 1 013 MW zugebaut. Damit liegt der auf ein Jahr hochgerechnete Zubau mit 2015 MW weiterhin unterhalb des gesetzlich festgelegten Korridors von 2 500 MW.
Seit dem Inkrafttreten des reformierten Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG 2017) zu Jahresbeginn müssen sich Solaranlagen, die eine installierte Leistung von mehr als 750 kW haben, an Ausschreibungen beteiligen. Nach Einschätzung der Bundesnetzagentur hat das den üblichen Vorzieheffekt deutlich verstärkt, der vor Gesetzesänderungen oder Degressionsstufen stets auftrete. Von rund 441 MW neu installierter Leistung im Dezember 2016 entfallen nach Behördenangaben gut 316 MW auf Solaranlagen, die mit der Änderung der Gesetzeslage ausschreibungspflichtig geworden wären. AgE
(02.02.2017)