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Nicht zustimmungsfähig ist für die grünen Länderagrarminister die Verordnung über betriebliche Stoffstrombilanzen, die der Bundestag aller Voraussicht nach morgen Abend beschließen wird. In einem Schreiben an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt kritisieren die sechs grünen Ressortchefs, dass die Verordnung in der vorliegenden Form Futterbaubetrieben sehr hohe Abzüge bei Verlusten für Wirtschaftsdünger zubillige und damit in keiner Weise zur Reduzierung der Nährstoffverluste beitragen werde. Zugleich drohe die Regelung sowohl die Landwirtschaft als auch die Vollzugsbehörden mit einem inakzeptablen Vollzugsaufwand zu überziehen.
Die Grünen-Politiker beklagen in dem Schreiben, dass die Länder an den abschließenden Verhandlungen der Regierungsfraktionen im Bundestag sowie der Bundesministerien für Landwirtschaft und Umwelt nicht mehr beteiligt worden seien.
Mit der dabei erzielten Einigung werde jedoch ein zuvor zwischen Bund und Ländern erzielter Kompromiss wieder aufgehoben.
Im Einzelnen wird unter anderem moniert, dass der Geltungsbereich der Stoffstrombilanzverordnung bislang nicht der im Düngegesetz für den Flächenumfang und den Viehbesatz der Betriebe festgeschriebenen Bagatellgrenze entspreche. Vorgesehene Zuschläge für Lagerverluste von Gärsubstraten und Grobfutter in Höhe von 5 % und 10 % halten die grünen Minister und Senatoren für fachlich und politisch nicht verantwortbar. Ihrer Auffassung nach würde diese völlig unbegründeten Zuschläge einer Prüfung durch die EU‑ Kommission nicht standhalten. Kritisiert wird ferner, dass die Bilanzierung für Phosphat unberücksichtigt bleibe und die Bagatellgrenze für Wirtschaftsdünger aufnehmende Betriebe zu hoch angesetzt werde. AgE
(28.06.2017)