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Die sächsische Initiative für eine sogenannte Hofraumverordnung war erfolgreich. Der Bundesrat stimmte heute einer entsprechenden Regelung zu, die auf einem vom Freistaat eingebrachten Entwurf basiert. Mit der Hofraumverordnung wird die Grundbuchfähigkeit sogenannter Anteile an ungetrennten Hofräumen wieder hergestellt werden.
Dieses Phänomen tritt in ehemals preußischen Gebieten auf. Aus historischen Gründen sind die ungetrennten Hofräume lediglich in ihren Außengrenzen vermessen und im Kataster eingetragen. Der ungetrennte Hofraum besteht aber aus mehreren, rechtlich verschiedenen Grundstücken, die im Einzelnen weder vermessen noch katastermäßig unter einer Flurstücksnummer erfasst sind. Bis zum 31. Dezember 2015 wurde deren Grundbuchfähigkeit durch die die damalige Hofraumverordnung sichergestellt, die jedoch danach außer Kraft getreten ist.
In Sachsen gibt es nach wie vor noch zahlreiche ungetrennte Hofräume, die zwar alle in Flurbereinigungsverfahren bearbeitet werden, deren Abschluss sich allerdings voraussichtlich noch mindestens fünf Jahre hinziehen wird. Diese Grundstücke sind seit dem Auslaufen der alten Hofraumverordnung nicht mehr verkehrsfähig; Verfügungen über diese Grundstücke sind nicht mehr möglich. Die aktuelle Verordnung zeichnet die Regelungen der früheren Hofraumverordnung nach. AgE
(10.07.2017)