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Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat sich gegen die Zulassung von Importen transgener Sojabohnen ausgesprochen. In ihrer nicht-legislativen Resolution vom Dienstag fordern die EU-Umweltpolitiker die Europäische Kommission dazu auf, Produkte aus der herbizidresistenten Linie DAS-68416-4 nicht für die Einfuhr in die Gemeinschaft zu genehmigen.
In der dazu gestern im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF) durchgeführten Abstimmung gab es von den EU-Mitgliedstaaten keine Entscheidung; Deutschland hatte sich als einziger EU-Mitgliedstaat enthalten. Zwölf Länder stimmten für die Zulassung, alle übrigen waren dagegen.
In der Entscheidung des Umweltausschusses betonen die Abgeordneten, dass Wissenschaftler Bedenken über die Risiken durch zwei Herbizidwirkstoffe geäußert hätten, gegen die die Linie DAS-68416-4 resistent sei. Demnach könne der Wirkstoff 2,4‑Dichlorphenol zu Störungen in der Embryonalentwicklung, zu angeborenen Fehlbildungen sowie zu endokrinen Problemen führen. Bei 2,4-Dichlorphenol wird zudem davon ausgegangen, dass es sich besonders im Sojaöl akkumuliert. Problematisch sei hier, dass gerade Sojaöl häufig in Babynahrung Verwendung finde, so die Abgeordneten. Der andere Herbizidwirkstoff Ammonium-Glufosinat wird in der EU als fortpflanzungsgefährdend eingestuft.
Bei einer Zulassung des Imports von DAS-68416-4 wäre nach Ansicht der EU-Umweltpolitiker zu befürchten, dass es zu einem verstärkten Einsatz der beiden Herbizidwirkstoffe 2,4-Dichlorphenol sowie Ammonium-Glufosinat in Ländern der Dritten Welt kommen könnte.
Der agrarpolitische Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion, Martin Häusling, forderte die EU-Kommission auf, die Interessen der Agrarunternehmen Bayer sowie Dow AgroSciences hinten anzustellen und eine Politik zu verfolgen, die den Ansprüchen und Erwartungen der Bauern und Bürger für eine zukunftsfähige europäische Landwirtschaft gerecht werde. Die Empfehlung des Umweltausschusses wird dem Plenum in Straßburg in der Sitzungswoche zwischen dem 11. und 14. September zur Abstimmung vorgelegt. AgE
(14.07.2017)