Biogasverband unzufrieden mit geplanter EU-Novelle

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Für „wenig ambitioniert“ hält der Fachverband Biogas (FvB) den Entwurf der Europäischen Kommission zur Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED). Der Verband kritisiert in seiner offiziellen Stellungnahme zu dem Vorschlag vor allem den anvisierten Anteil von 27 % an erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 und das Fehlen verbindlicher nationaler Ziele. Stattdessen fordert der FvB erneut ein „ehrgeizigeres Gesamtziel“ von mindestens 45 % Erneuerbare und verbindliche nationale Unterziele.
Der angedachten Ausweitung von Nachhaltigkeitsanforderungen auch auf die stationäre Biogasnutzung steht der FvB dagegen offener gegenüber. Für Verbandshauptgeschäftsführer Dr. Claudius da Costa Gomez stellen die geplanten hohen Anforderungen an die Treibhausgaseinsparung von 70 % für Biogas als Kraftstoff und 80 % für Biogas in der Strom- und Wärmeproduktion „eine besondere Herausforderung dar“. Man wolle sich aber als Branche unter Beweis stellen, dass man das Klima in besonderer Weise schütze. Die Regelungen müssten aber so ausgestaltet werden, dass auch kleine Betriebe dem hohen administrativen Aufwand zum Nachweis der individuellen Treibhausgaseinsparungen „Herr werden“ könnten. Der Fachverband befürwortet daher Standardwerte für die in Deutschland gängigen unterschiedlichen Substrate.
Positiv bewertet der FvB, dass die EU „endlich“ den besonderen Wert der Vergärung von Wirtschaftsdünger anerkenne. Biogasanlagen, die Gülle als Substrate einsetzen, sollen sich künftig für diese Klimadienstleistung besonders hohe Gutschriften in ihrer Treibhausgas Bilanz anrechnen lassen können.
Als begrüßenswert wird auch die geplante Einführung einer Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe, unter die auch Biogas aus Gülle und Bioabfall fällt, angesehen. Diese soll von 0,5 % im Jahr 2021 auf 3,6 % Im Jahr 2030 steigen. Allerdings plädiert der FvB für eine ambitioniertere Quote und spricht sich zudem klar für den Erhalt des Beitrags von 7 % der Biokraftstoffe aus Energie- und Futterpflanzen aus, die nach dem aktuellen Entwurf auf 3,8 % abgesenkt werden soll. AgE (28.07.2017)
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