Migranten könnten dabei helfen, den Fachkräftemangel in der Landwirtschaft zu lindern; derzeit stehen einem breiten Einsatz von Flüchtlingen aber noch Vorbehalte und bürokratische Hürden im Weg. So lautet das Fazit einer Gruppe von Wissenschaftlern um den Agrarökonomen Prof. Ludwig Theuvsen von der Universität Göttingen, die mit Unterstützung der Edmund-Rehwinkel-Stiftung der Landwirtschaftlichen Rentenbank das Integrationspotential von Flüchtlingen auf dem landwirtschaftlichen Arbeitsmarkt untersucht hat.
Im Rahmen einer für die Studie durchgeführten Betriebsleiterbefragung stellte sich nach Angaben der Forscher heraus, dass gut die Hälfte der teilnehmenden Unternehmen bereits Erfahrungen mit ausländischen Arbeitskräften gesammelt hat. Demnach waren zwei Drittel der Betriebsleiter mit den Angestellten aus dem Ausland zufrieden oder sogar sehr zufrieden. Die Autoren der Studie gehen davon aus, dass viele Migranten angesichts ihrer teilweise vorhandenen landwirtschaftlichen Vorkenntnisse und der mehrheitlich positiven Erfahrungen aus bisherigen Beschäftigungsverhältnissen durchaus erfolgreich in der deutschen Agrarwirtschaft eingesetzt werden könnten.
Die Wissenschaftler stellen aber zugleich fest, dass viele Unternehmen in dieser Hinsicht reserviert oder abwartend agieren. Nach Einschätzung der Göttinger Forscher sind die Bürokratie und rechtliche Unsicherheiten beim Umgang mit Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt wichtige Hemmschuhe für die Einstellung von Migranten im Agrarsektor. Nicht zuletzt aus diesem Grund seien bisher auch erfolgreiche Pilotprojekte in der Landwirtschaft im Gegensatz zum Garten- und Landschaftsbau extrem rar.
Um die bestehenden Probleme zu beseitigen, empfehlen die Studienautoren unter anderem, das Asyl- und Aufenthaltsrecht bundesweit zu vereinheitlichen und so für einen klaren Rechtsrahmen zu sorgen. Gleichzeitig sollte die Sprachförderung von Migranten auf hohem Niveau fortgeführt oder besser noch ausgebaut werden. Darüber hinaus müsse dafür gesorgt werden, dass die teilweise bestehenden Bildungsdefizite von Flüchtlingen im Bedarfsfall durch eine berufsbegleitende allgemeine Schulbildung sowie ergänzenden Unterricht aufgehoben werden. AgE
(01.08.2017)