Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erhält aus seiner eigenen Partei weiter Rückendeckung für seine Zustimmung zur Zulassungsverlängerung von Glyphosat.
Die CSU-Bundestagsabgeordnete Marlene Mortler nannte die Brüsseler Entscheidung längst überfällig und absolut richtig. Politik müsse sich auf wissenschaftliche Fakten beziehen, nicht auf Emotionen.
Zugleich nahm Mortler ihren Parteifreund gegen Kritik von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks in Schutz. Die SPD-Politikerin habe sich 2016 mit Schmidt auf Bedingungen für eine Verlängerung der Glyphosatzulassung verständigt. Zudem erinnerte die CSU-Politikerin an die diffamierende Bauernregel-Kampagne des Umweltressorts zu Beginn dieses Jahres. Alleingänge und Zickzack-Kurse sind Ministerin Hendricks also nicht fremd, so Mortler.
Der CSU-Europaabgeordnete Albert Deß bescheinigte Schmidt, er habe mit seiner Zustimmung richtig und verantwortlich gehandelt. Mit seiner Entscheidung habe der Minister für den Umweltschutz mehr getan als diejenigen, die ihn jetzt kritisieren. Er machte zugleich darauf aufmerksam, dass sich SPD und Grüne bei der Abstimmung im Europaparlament geschlossen für eine fünfjährige Verlängerung ausgesprochen hätten.
Verständnis für die Entscheidung des Ministers äußerte der Agrarbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Dr. Clemens Dirscherl. Schmidt habe nach der ethischen Abwägung der Verhältnismäßigkeit entschieden. Die gesundheitlichen Risiken von Glyphosat seien nach derzeitigem Wissensstand minimal, die ökologischen bei sachgemäßer Anwendung vertretbar, erklärte Dirscherl.
Demgegenüber kritisierte die SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Hagl-Kehl den Alleingang des Ministers als bodenlose Dreistigkeit. Die künftige Bundesregierung müsse dem Vorsorgeprinzip Geltung verschaffe und Glyphosat in Deutschland zügig verbieten, forderte Hagl-Kehl.
Linken-Agrarsprecherin Dr. Kirsten Tackmann sieht die Regierung in der Pflicht, den Einsatz von Glyphosat auf das absolute Minimum zu reduzieren. Nötig seien ein Verbot des privaten Gebrauchs, ein Verbot des Einsatzes bei der Vorerntebehandlung, Verbote von Online-Handel und -werbung sowie ein Verbot des Einsatzes auf Flächen des Gemeinguts. AgE
(01.12.2017)