Industrieemissionsrichtlinie

Europaparlament erteilt abschließenden Segen

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Die Novelle der Industrieemissionsrichtlinie (IED) steht kurz vor dem Gesetzgebungsabschluss. Das Europaparlament billigte am Dienstag (12.3.) das Ergebnis der Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten. Hinter den Kompromiss stellten sich 393 Abgeordnete, 173 stimmten dagegen und 40 enthielten sich. Keine Mehrheit erhielt der Antrag, die IED-Novelle zurückzuweisen. Auch der Versuch, das Trilog-Ergebnis nochmals aufzuschnüren und anzupassen, war nicht erfolgreich. In diesem Fall wäre eine zweite Lesung notwendig geworden, sodass sich das Vorhaben durch die bevorstehenden Europawahlen voraussichtlich auf erst mal unbestimmte Zeit verschoben hätte. Nun steht nur noch die abschließende Zustimmung des Rates aus.

Vor der Abstimmung hatten Berichterstatter Radan Kanev und EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius um Zustimmung geworben. Das Parlament müsse sich an seine Vereinbarungen halten, um seine politische Glaubwürdigkeit zu bewahren, erklärte der bulgarische Christdemokrat. Außerdem sei man in den Verhandlungen sehr erfolgreich gewesen. Kanev betonte zudem, es handle sich im Kern nicht um ein Gesetz für die Landwirtschaft, sondern für die Industrie. Deren Emissionen seien für alle Bürger relevant.

Sinkevičius hob hervor, dass die Novelle den Mitgliedstaaten erlaube, die Landwirte von bürokratischen Auflagen zu entlasten. Nur 30% der größten Schweine- und Geflügelbetriebe würden von der überarbeiteten Richtlinie erfasst. Nicht betroffen seien kleinere Betriebe, Rinderhalter sowie sämtliche Bio-Schweinehaltungen. Der EU-Kommissar verwies zudem auf die lange Übergangszeit. Die neuen Regelungen würden frühestens zwischen 2030 und 2032 wirksam werden. Laut Sinkevičius wird die EU-Kommission außerdem mit Blick auf die Landwirtschaft das Zusammenspiel der IED mit anderen gesetzlichen Regelungen untersuchen und in Betracht ziehen, die Richtlinie in einen industriellen und einen landwirtschaftlichen Teil aufzuspalten.

Rinderhalter vorerst nicht betroffen

Europaparlament und Mitgliedstaaten hatten sich Ende November auf eine gemeinsame Position verständigt. Als großer Streitpunkt hatte die Einbeziehung der Rinderhaltung gegolten. Während sich das Parlament dagegen ausgesprochen hatte, sollten nach den Vorstellungen der Mitgliedstaaten Rinderbetriebe ab 350 Großvieheinheiten (GVE) von der Richtlinie erfasst werden. Der Kompromiss sieht vor, dass Rinderhalter zunächst außen vor bleiben. Allerdings wird die EU-Kommission bis spätestens Ende 2026 eine Neubewertung der Notwendigkeit einer Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung vorlegen und dabei auch die Rinderhaltung berücksichtigen. Geprüft werden soll außerdem, inwieweit Importe aus Drittstaaten den Vorgaben der überarbeiteten IED unterworfen werden sollten.

Für die Schweinehaltung sieht die novellierte IED einen Schwellenwert von 350 GVE vor. Ausnahmen gelten für extensive Haltungsmethoden beziehungsweise den Ökolandbau. Bei der Geflügelhaltung werden die Grenzen bei 300 GVE für Legehennen und 280 GVE im Fall von Masthühnern gezogen. Für Gemischtbetriebe mit Schweine- und Geflügelhaltung sind 380 GVE vorgesehen. Die neuen Vorschriften gelten ab 2030 zunächst für die größten landwirtschaftlichen Betriebe. AgE (13.03.2024)
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