EU-Gericht verwirft Amflora-Zulassung

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Copyright:
Copyright:
Das Gericht der Europäischen Union hat die Anbauzulassung der transgenen Stärkekartoffel Amflora heute für nichtig erklärt. Nach Einschätzung der Richter ließ sich die Europäische Kommission im Rahmen der Antragsabwicklung Verfahrensfehler zuschulden kommen: Sie versäumte es, den zuständigen Regelungsausschüssen einen aktualisierten Zulassungstext zur Abstimmung vorzulegen, nachdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf Anfrage der Kommission ein früheres Gutachten überarbeitet hatte. Dieser konsolidierte Text sei als inhaltliche Neubewertung und nicht als rein formale Bestätigung der in den früheren Stellungnahmen enthaltenen Risikobewertungen anzusehen. Die Einarbeitung des Gutachtens hätte eine wesentliche Änderung der Kommissionsentwürfe dargestellt. Die Richter argumentieren, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Mitglieder der Ausschüsse im Lichte der Änderungen möglicherweise ihren Standpunkt überdacht und sich für oder gegen die beantragten Zulassungen entschieden hätten. Ferner hätte die Kommission im Zweifelsfalle ein zweites Mal den Rat anrufen müssen. „Erst am Ende dieses Verfahrens und nur in Ermangelung einer Entscheidung des Rates hätte die Kommission ihre Beschlüsse erlassen können“, teilte das EU-Gericht mit.
Die Grünen begrüßten das Urteil. Der agrarpolitische Sprecher der Parteifamilie im Europaparlament, Martin Häusling, nannte die Entscheidung richtig und gut. Der Bundestagsabgeordnete Harald Ebner warf der Kommission vor, ihre eigenen Regeln zu missachten und zentrale Rechtsnormen wie das Vorsorgeprinzip zu ignorieren. Das Chemieunternehmen BASF, der Rechteinhaber für die Amflora, vermarktet die Kartoffel bereits seit 2012 nicht mehr. AgE (16.12.2013)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

Neue Gentechnik
Forschung für mehr Transparenz
30.04.2024 — Eine Arbeitsgruppe der Universität Gießen will herausfinden, inwieweit die Verbraucher die Neuen genomischen Techniken (NGT) in der Lebensmittelherstellung akzeptieren. Letztlich soll mit dem Forschungsprojekt die Transparenz gestärkt werden, um informierte Entscheidungen am Einkaufsregal zu ermöglichen.
EEG
Grünes Licht für das Solarpaket
29.04.2024 — Bundestag und Bundesrat haben das "Solarpaket 1" beschlossen. Mit den Neuregelungen soll der Ausbau von Photovoltaik beschleunigt werden, um die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien zu erreichen. Unter anderem wurden neue Fördersegmente für Agri-PV-Anlagen geschaffen. Auch für die Bioenergie bringt das Gesetz Änderungen.
Wolfspolitik
Hessen kündigt Änderungen an
29.04.2024 — Hessen will den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen und die Förderung von Schutzmaßnahmen sowie die Entschädigung im Schadensfall verbessern. Das hat Landwirtschaftsminister Jung angekündigt. Außerdem sollen die Zuständigkeiten des Wolfszentrums Hessen an den Landesbetrieb Hessen-Forst übergeben. Der Hessische Bauernverband begrüßte die Maßnahmen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
BMEL-Sicht
Keine Zukunft für Energiemais
26.04.2024 — Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht keine längerfristige Zukunft für den Biogasmais. Vielmehr herrscht im BMEL laut Abteilungsleiter Schmied angesichts der wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels die Einschätzung vor, dass in Zukunft die Flächen dringend für die Nahrungsmittelerzeugung gebraucht werden. Der Energiemais könne da nicht das "Zukunftsmodell der deutschen Landwirtschaft" sein.

xs

sm

md

lg

xl