Der im schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgesehene Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammausbringung stößt in der Entsorgungswirtschaft auf breite Kritik. Darauf hat der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) heute im Rückblick auf das von ihm am 19. März in Mainz durchgeführte Forum Biogene Abfälle hingewiesen. Ein Verbot der Klärschlammausbringung auf Agrarflächen mache weder ökologisch noch ökonomisch Sinn, zitierte der bvse Volker Hegewald vom gleichnamigen Entsorgungsbetrieb. Dieser warnte, ein Verbot der Ausbringung würde den funktionierenden Markt zerstören und die Verbrennungspreise in die Höhe treiben. Es stelle sich dann außerdem die Frage der Entsorgungssicherheit. Der Fachmann plädierte dafür, die Phosphorrückgewinnung vor der Verbrennung weiterzuentwickeln.
Rückenwind erhielt Hegewald laut bvse von Hans-Walter Schneichel von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Rheinland-Pfalz, der betonte, dass das System nicht von heute auf morgen geändert werden könne. In Rheinland-Pfalz seien geeignete Klärschlämme bisher erfolgreich landwirtschaftlich eingesetzt worden. Henry Forster von der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung (GOA) forderte ebenfalls, sich nicht einseitig auf einen Komplettausstieg aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu versteifen. Man solle auch Ausnahmen für qualitätsgesicherte und unbedenkliche Klärschlämme in Betracht ziehen, denn es gebe hier einen Markt für umweltfreundliche Innovationen und Produkte.
Auch der Klärschlammexperte Thomas Langenohl von der Kläser & Langenohl GbR sprach sich dafür aus, bei der Frage Ausbringung ja oder nein die Qualität entscheiden zu lassen. Klärschlamm ist ein etabliertes, kontrolliertes Düngemittel, betonte Langenohl. Ministerialrat Dr. Claus-Gerhard Bergs vom Bundesumweltministerium sagte, ein Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung sei nur mit einem angemessenen Übergangszeitraum möglich. AgE
(04.04.2014)