Experten warnen vor Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Der im schwarz-roten Koalitionsvertrag vorgesehene Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammausbringung stößt in der Entsorgungswirtschaft auf breite Kritik. Darauf hat der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) heute im Rückblick auf das von ihm am 19. März in Mainz durchgeführte Forum „Biogene Abfälle“ hingewiesen. Ein Verbot der Klärschlammausbringung auf Agrarflächen mache weder ökologisch noch ökonomisch Sinn, zitierte der bvse Volker Hegewald vom gleichnamigen Entsorgungsbetrieb. Dieser warnte, ein Verbot der Ausbringung würde den funktionierenden Markt zerstören und die Verbrennungspreise in die Höhe treiben. Es stelle sich dann außerdem die Frage der Entsorgungssicherheit. Der Fachmann plädierte dafür, die Phosphorrückgewinnung vor der Verbrennung weiterzuentwickeln.
Rückenwind erhielt Hegewald laut bvse von Hans-Walter Schneichel von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Rheinland-Pfalz, der betonte, dass das System nicht von heute auf morgen geändert werden könne. In Rheinland-Pfalz seien geeignete Klärschlämme bisher erfolgreich landwirtschaftlich eingesetzt worden. Henry Forster von der Gesellschaft im Ostalbkreis für Abfallbewirtschaftung (GOA) forderte ebenfalls, sich nicht einseitig auf einen Komplettausstieg aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu versteifen. Man solle auch Ausnahmen für qualitätsgesicherte und unbedenkliche Klärschlämme in Betracht ziehen, denn es gebe hier einen Markt für umweltfreundliche Innovationen und Produkte.
Auch der Klärschlammexperte Thomas Langenohl von der Kläser & Langenohl GbR sprach sich dafür aus, bei der Frage Ausbringung ja oder nein die Qualität entscheiden zu lassen. „Klärschlamm ist ein etabliertes, kontrolliertes Düngemittel“, betonte Langenohl. Ministerialrat Dr. Claus-Gerhard Bergs vom Bundesumweltministerium sagte, ein Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung sei nur mit einem angemessenen Übergangszeitraum möglich. AgE (04.04.2014)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

BMEL-Sicht
Keine Zukunft für Energiemais
26.04.2024 — Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht keine längerfristige Zukunft für den Biogasmais. Vielmehr herrscht im BMEL laut Abteilungsleiter Schmied angesichts der wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels die Einschätzung vor, dass in Zukunft die Flächen dringend für die Nahrungsmittelerzeugung gebraucht werden. Der Energiemais könne da nicht das "Zukunftsmodell der deutschen Landwirtschaft" sein.
DBV zu GAP-Änderungen
EU-Parlament setzt wichtiges Signal
25.04.2024 — Der DBV hat die große Mehrheit des Europaparlaments für die GAP-Änderungen begrüßt. Laut Bauernpräsident Rukwied haben die Abgeordneten damit die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützt. Rukwied fordert weitere Entbürokratisierungsinitiativen.
Wölfe in Sachsen
Zahl illegaler Tötungen verdoppelt
25.04.2024 — Die bekannten Fälle an illegalen Wolfstötungen in Sachsen haben sich im Monitoringsjahr 2023/24 auf vier verdoppelt, wobei laut Einschätzung der Behörden von einer höheren Dunkelziffer auszugehen ist. Todesursachen waren der Abschuss und Verletzungen durch Köder. Insgesamt wurden 2023/24 in Sachsen 33 tote Wölfe erfasst, von denen die meisten im Straßenverkehr ums Leben kamen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Pflanzenschutzmittel
Rückstände fast immer im Rahmen
24.04.2024 — Bei in der Europäischen Union vermarkteten Lebensmitteln bewegen sich die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln meist innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das hat der jährliche Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auch für 2022 bestätigt. In den Mitgliedstaaten kamen insgesamt 110.829 Proben ins Labor. Davon wurden 96,3% nicht beanstandet. Noch besser fiel die Quote bei dem vom der EU koordinierten Kontrollprogramm aus.

xs

sm

md

lg

xl