Die Regelungen bezüglich der neuen Treibhausgasquote zur Bewertung von Biokraftstoffen nehmen weiter Gestalt an. Am Mittwoch billigte das Bundeskabinett den Entwurf für ein Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BISchG), indem die Umstellung der Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasquote geregelt ist. Das Kabinett plant demnach, die Quote zum 1. Januar 2015 bei 3,5 % zu starten. Zwei Jahre später folgt die nächste Stufe mit einer vorgegebenen Einsparung von 4 % Treibhausgasen gegenüber fossilen Kraftstoffen. Ab dem Jahr 2020 ist ein Einsparungsziel von 6 % vorgesehen.
Ursprünglich wollten der Gesetzgeber mit 3 % starten, 2017 auf 4,5 % erhöhen und ab 2020 bei 7 % bleiben. Gegen den niedrigen Startwert gab es jedoch scharfen Protest aus der Biokraftstoffbranche. Die Rohstofflieferanten und Hersteller wollten mit einer Treibhausgasquote von 4 % beginnen. Bei 3 % fürchteten sie dagegen einen Absatzeinbruch. Hier wurde argumentiert, dass sich die Branche bereits weiter entwickelt habe, als der Gesetzgeber es 2009 für möglich gehalten habe, als die künftigen Einsparvorgaben festlegt worden seien. Mit dem nun gefundenen Kompromiss zeigte sich der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) allerdings nicht zufrieden. AgE
(21.07.2014)