DBFZ: Wirtschaftlicher Biogasanlagenbetrieb mit neuem EEG nicht möglich

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Ein wirtschaftlicher Betrieb von Biogasanlagen ist mit den etablierten Anlagenkonzepten mit der neuen Vergütung, wie sie im novellierten Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) vorgegeben ist, in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Dieses Fazit zieht das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) in seinem heute veröffentlichten Monitoring-Zwischenbericht zur Stromerzeugung aus Biomasse. Daher könne nur noch mit einem sehr geringen Ausbau an Standorten mit sehr günstigen Bedingungen gerechnet werden.
Das Biomasseforschungszentrum weist darauf hin, dass sich bereits im vergangenen Jahr der Zubau, „nicht zuletzt durch die unsicheren politischen Rahmenbedingungen“, verlangsamt habe. So wurden 2013 laut DBFZ insgesamt rund 200 Biogasanlagen zugebaut, während es im Jahr 2011 noch etwa 1 300 gewesen waren. Maßgebliche Entwicklungen im vergangenen Jahr seien Erweiterungen und eine zunehmende Flexibilisierung gewesen.
Seit Inkrafttreten des EEG im Jahr 2000 verfolgt das DBFZ im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums regelmäßig dessen Auswirkungen auf die Entwicklung der Stromerzeugung aus Biomasse. Der jetzt vorliegende Zwischenbericht entstand in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Windenergie und Energiesystemtechnik (IWES).
Bereits im März dieses Jahres hatte das DBFZ in einem Hintergrundpapier Schwachpunkte der Novellierung angesprochen und Empfehlungen zur Anpassung der gegenwärtig vorliegenden Vorschläge gegeben. Unter anderem wurde bemängelt, dass das geplante neue EEG keine Perspektive für den existierenden umfangreichen Biogasanlagenbestand aufzeige und die bisher geleistete Entwicklung aufs Spiel setze. AgE (23.07.2014)
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