Vor einer Erschwerung der Jagd durch die von der nordrhein-westfälischen Landesregierung geplanten Novellierung des Landesjagdgesetzes haben der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) und der Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauer gewarnt. Die Präsidenten der beiden Verbände, Bernhard Conzen und Christoph Nagelschmitz, machten heute in einer Pressemitteilung deutlich, dass die Landwirtschaft und der Gartenbau auf eine flächendeckende Bejagung angewiesen seien, die Wildschäden auf ein unvermeidliches Maß beschränke. Allerdings müssten die Erzeuger schon jetzt wegen der fehlenden Ersatzpflicht zum Teil erhebliche Einbußen durch Wildschäden in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Kulturen hinnehmen.
Vor der Einführung von Jagdbeschränkungen sollte deshalb stets überprüft werden, ob und gegebenenfalls welche Wildschäden daraus erwachsen könnten, so Conzen und Nagelschmitz. Nordrhein-Westfalen dürfe die Jagd von Wild nicht durch sachlich wenig überzeugende Beschränkungen unnötig erschweren.
Mit ihrer Kritik reagierten die beiden Präsidenten laut RLV auf den von der rot-grünen Landesregierung angekündigten Paradigmenwechsel in der Jagd, nach dem der Tier- und Naturschutz ein neues und entscheidendes Gewicht erhalten solle. Zu befürchten sei, dass das neue ökologische Landesjagdgesetz seit Jahrzehnten bewährte Jagdpraktiken ändern oder ganz aufgeben und stattdessen eine allzu ideologische Ausrichtung erfahren könnte. AgE
(28.08.2014)