EU-Kommission unterstützt den Milchsektor

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Um die Auswirkungen der russischen Einfuhrbeschränkungen für EU-Milchprodukte zu lindern und die negativen Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu begrenzen, will die Europäische Kommission die private Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver unterstützen und Hilfsmaßnahmen für bestimmte Käsesorten anstoßen. Nach den Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor handelt es sich nun um die zweite Produktgruppe, bei der die Kommission eingreift.
Wie ein Kommissionsprecher heute vor Journalisten in Brüssel betonte, soll es sich nicht um weitreichende Interventionsmaßnahmen nach altem Muster handeln. Man wolle lediglich den Druck aus den Markt nehmen und den Milchproduzenten Zeit geben, andere Verarbeitungs- und Vermarktungswege aufzutun. Die Kommission will die Lagerkosten für die private Vorhaltung von Butter und Magermilchpulver über einen Zeitraum von drei bis sieben Monaten übernehmen. Gleichzeitig wird aber auch die Frist für die öffentliche Intervention von Butter und Magermilchpulver verlängert. Wie weit genau, steht derzeit noch nicht fest.
Im Bereich der Käseproduktion seien noch einige Unklarheiten zu regeln, erläuterte der Sprecher. Bisher gebe es keine Regelung für Käse ohne geschützt Herkunftsbezeichnung. Vor allem Finnland und die baltischen Staaten exportierten jedoch rund 90 % ihrer Käseausfuhren nach Russland. Einen Teil der Rohstoffe könnte sicherlich über die Butter- und Magermilchpulverproduktion abgefangen werden, doch eine problematische Restmenge werde bleiben. Während die private Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver in einer Durchführungsverordnung geregelt werden kann, müssen die private Lagerhaltung von Käse und die Verlängerung der Interventionsperiode in einem Delegierten Rechtsakt festgelegt werden.
Die Kommission strebt an, bis nächste Woche eine Liste über Art und Umfang der Maßnahmen für die relevanten Käsesorten zu erarbeiten. Außerdem will EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Cioloş kommende Woche eine mittelfristige Strategie für den Agrarsektor präsentieren. Gleichzeitig sollen der Markt weiter beobachtet und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergriffen werden. AgE (29.08.2014)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

BMEL-Sicht
Keine Zukunft für Energiemais
26.04.2024 — Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht keine längerfristige Zukunft für den Biogasmais. Vielmehr herrscht im BMEL laut Abteilungsleiter Schmied angesichts der wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels die Einschätzung vor, dass in Zukunft die Flächen dringend für die Nahrungsmittelerzeugung gebraucht werden. Der Energiemais könne da nicht das "Zukunftsmodell der deutschen Landwirtschaft" sein.
DBV zu GAP-Änderungen
EU-Parlament setzt wichtiges Signal
25.04.2024 — Der DBV hat die große Mehrheit des Europaparlaments für die GAP-Änderungen begrüßt. Laut Bauernpräsident Rukwied haben die Abgeordneten damit die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützt. Rukwied fordert weitere Entbürokratisierungsinitiativen.
Wölfe in Sachsen
Zahl illegaler Tötungen verdoppelt
25.04.2024 — Die bekannten Fälle an illegalen Wolfstötungen in Sachsen haben sich im Monitoringsjahr 2023/24 auf vier verdoppelt, wobei laut Einschätzung der Behörden von einer höheren Dunkelziffer auszugehen ist. Todesursachen waren der Abschuss und Verletzungen durch Köder. Insgesamt wurden 2023/24 in Sachsen 33 tote Wölfe erfasst, von denen die meisten im Straßenverkehr ums Leben kamen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Pflanzenschutzmittel
Rückstände fast immer im Rahmen
24.04.2024 — Bei in der Europäischen Union vermarkteten Lebensmitteln bewegen sich die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln meist innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das hat der jährliche Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auch für 2022 bestätigt. In den Mitgliedstaaten kamen insgesamt 110.829 Proben ins Labor. Davon wurden 96,3% nicht beanstandet. Noch besser fiel die Quote bei dem vom der EU koordinierten Kontrollprogramm aus.

xs

sm

md

lg

xl