Um die Auswirkungen der russischen Einfuhrbeschränkungen für EU-Milchprodukte zu lindern und die negativen Auswirkungen auf den Binnenmarkt zu begrenzen, will die Europäische Kommission die private Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver unterstützen und Hilfsmaßnahmen für bestimmte Käsesorten anstoßen. Nach den Beihilfen im Obst- und Gemüsesektor handelt es sich nun um die zweite Produktgruppe, bei der die Kommission eingreift.
Wie ein Kommissionsprecher heute vor Journalisten in Brüssel betonte, soll es sich nicht um weitreichende Interventionsmaßnahmen nach altem Muster handeln. Man wolle lediglich den Druck aus den Markt nehmen und den Milchproduzenten Zeit geben, andere Verarbeitungs- und Vermarktungswege aufzutun. Die Kommission will die Lagerkosten für die private Vorhaltung von Butter und Magermilchpulver über einen Zeitraum von drei bis sieben Monaten übernehmen. Gleichzeitig wird aber auch die Frist für die öffentliche Intervention von Butter und Magermilchpulver verlängert. Wie weit genau, steht derzeit noch nicht fest.
Im Bereich der Käseproduktion seien noch einige Unklarheiten zu regeln, erläuterte der Sprecher. Bisher gebe es keine Regelung für Käse ohne geschützt Herkunftsbezeichnung. Vor allem Finnland und die baltischen Staaten exportierten jedoch rund 90 % ihrer Käseausfuhren nach Russland. Einen Teil der Rohstoffe könnte sicherlich über die Butter- und Magermilchpulverproduktion abgefangen werden, doch eine problematische Restmenge werde bleiben. Während die private Lagerhaltung von Butter und Magermilchpulver in einer Durchführungsverordnung geregelt werden kann, müssen die private Lagerhaltung von Käse und die Verlängerung der Interventionsperiode in einem Delegierten Rechtsakt festgelegt werden.
Die Kommission strebt an, bis nächste Woche eine Liste über Art und Umfang der Maßnahmen für die relevanten Käsesorten zu erarbeiten. Außerdem will EU-Agrarkommissar Dr. Dacian Cioloş kommende Woche eine mittelfristige Strategie für den Agrarsektor präsentieren. Gleichzeitig sollen der Markt weiter beobachtet und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergriffen werden. AgE
(29.08.2014)