Angesichts gut versorgter Agrarmärkte hat sich der Deutsche Bauernverband (DBV) für eine höhere Beimischungsquote für Biokraftstoffe ausgesprochen. Wie der DBV heute in Berlin erklärte, plant der Gesetzgeber derzeit im Rahmen der Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes eine Umstellung der bisherigen Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasminderungsverpflichtung. Während nach aktueller Rechtslage noch ein Anteil von 6,25 % Biokraftstoffen beigemischt werde, sei ab dem 1. Januar 2015 der Ersatz dieser Quote durch eine Verpflichtung zur Reduzierung von Treibhausgasen (THG) geplant. Diese sehe für die kommenden zwei Jahre ein Minderungsziel von 3,5 % und ab 2017 von 4 % vor.
In einem Brief an die agrar- und umweltpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktion betonte DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken, der Bauernverband unterstütze grundsätzlich die Umstellung auf eine Treibhausgasminderungsverpflichtung. Eine Verpflichtung der Mineralölwirtschaft, die Treibhausgase um 3,5 % zu reduzieren, bewege sich aber am unteren Ende des Machbaren. Der DBV sei besorgt, dass die Nachfrage nach Biokraftstoffen durch die Umstellung weiter schrumpfe, so Krüsken.
Die Mineralölwirtschaft bekommt nach Angaben des DBV-Generalsekretärs mit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes zudem die Möglichkeit, die Treibhausgasminderungsverpflichtung über rechentechnische Wege zu erfüllen. Hieraus könne sich ein weiterer Verdrängungseffekt zu Lasten von Biokraftstoffen entwickeln. Die Befürchtung, es stünden nicht ausreichend Rohstoffe zur Erfüllung einer Treibhausgasminderungsverpflichtung von mehr als 4 % zur Verfügung, ist Krüsken zufolge völlig unbegründet angesichts der gut versorgten Agrarmärkte. Der DBV-Generalsekretär schlug daher vor, die Auswirkungen einer Treibhausgasminderungsverpflichtung 2016 zu überprüfen und falls notwendig, die Vorgaben anzupassen. AgE
(13.09.2014)