Der Deutschen Bauernverband (DBV) hat seine Unterstützung für ein Fracking-Moratorium bekräftigt. Die Risiken der Gasförderung mit der neuen Technologie müssten fundierter erforscht und die vorhandenen Probleme überzeugend gelöst werden, betont das DBV-Präsidium in einer gestern verabschiedeten Erklärung. Die mögliche Gefährdung der für die Landwirtschaft essentiellen Produktionsgrundlagen Boden und Wasser stehe in keinem Verhältnis zu den gesamtgesellschaftlichen Vorteilen. Notwendig seien strenge rechtliche Rahmenbedingungen für das Fracking.
Kernforderung des Bauernverbandes ist der Schutz der Produktionsgrundlage Boden. So müsse das Umweltbundesamt die sogenannte Frac-Flüssigkeit im Hinblick auf die Unbedenklichkeit für die Wasserqualität zulassen. Daneben sei die bergrechtliche Beweislastumkehr auch beim Schadensersatz für alle im Zusammenhang mit Fracking entstehende Schäden anzuwenden. Die Beweislast für einen durch Fracking verursachten Schaden dürfe nicht beim Grundstückseigentümer liegen, unterstreicht das DBV-Präsidium. In Gebieten, die der Wassergewinnung dienten, müsse außerdem ein generelles Verbot des Frackings gelten.
Für jede einzelne Fracking-Maßnahme fordert der DBV zudem eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), da nur so eine sichere Einschätzung der jeweiligen Umweltauswirkungen vorgenommen werden könne. Schließlich lehnt der Verband eine zusätzliche Verschärfung der Flächeninanspruchnahme durch das Fracking ab. AgE
(19.09.2014)