Die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung wird den Bundesrat aller Voraussicht nach nicht ohne Änderungen durchlaufen. Der Agrarausschuss der Länderkammer empfiehlt zwar Zustimmung zu der Verordnung, die insbesondere weitere Details zum Greening regelt. Gleichzeitig verlangt der Ausschuss jedoch einige Anpassungen am Regierungsentwurf.
So sollen Pufferstreifen entlang von Gewässern, die als ökologische Vorrangfläche ausgewiesen werden, eine Breite von maximal 20 m aufweisen anstatt von 10 m, wie in der Vorlage vorgesehen. Damit soll die Streifenbreite der von ebenfalls als ökologische Vorrangflächen möglichen Feldrändern entsprechen.
Ergänzt werden sollen dem Ausschuss zufolge die Kulturartenlisten für Zwischenfrüchte für ökologische Vorrangflächen sowie für Kurzumtriebsplantagen. Beispielsweise sollen Roggen sowie Saat- und Rauhafer als Mischungspartner auf Vorrangflächen zugelassen werden. Auch Rot- und Wiesenschwingel sollen im Zwischenfruchtanbau möglich sein. Für Kurzumtriebsplantagen wollen die Länder für Weiden und Pappeln eine Einschränkung der zulässigen Kreuzungen auf die anderen heimischen Arten dieser Gattungen.
In Berlin geht man davon aus, dass die Änderungswünsche kein Hindernis für eine Verkündung der Verordnung darstellen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hatte auf der Delegiertentagung des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV) gestern in Bad Dürkheim erklärt, er sehe gute Chancen dafür, dass die Verordnung den Bundesrat am 10. Oktober 2014 passieren und nicht mehr geändert werde. AgE
(24.09.2014)