Schmidt: Standards bieten Wettbewerbsvorteil

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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt schließt eine Absenkung von europäischen Standards in einem möglichen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA aus. „Wir stellen das Niveau unserer Standards für Umweltschutz, Verbraucherrechte und Lebensmittelerzeugung in den Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) nicht zur Disposition“, bekräftigte der Minister am vergangenen Mittwoch bei einer TTIP-Veranstaltung in der Landesvertretung von Mecklenburg-Vorpommern in Berlin.
Schmidt stellte zugleich fest, dass auf globalisierten Märkten die Standards zunehmend ein Wettbewerbsvorteil seien. Gerade in der Ernährungsbranche habe sich „Made in Germany“ zu einem „echten Markenzeichen für nachhaltige Qualität“ entwickelt. Für den CSU-Politiker gehören der Verzicht auf eine Oberflächenbehandlung von Fleischkörpern mit Chlor, die Ablehnung von Wachstumshormonen in der Tiermast und die Nulltoleranzregelung für nicht in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Bestandteile „zu unserem Besitzstand, den wir nicht aufweichen werden.“
Mit Nachdruck forderte Schmidt eine Offenlegung des EU-Verhandlungsmandates als Beitrag zur Vertrauensbildung. Seinen Informationen zufolge ist darin ausdrücklich vorgesehen, dass die Vertragsparteien selbst über die Gleichwertigkeit von Standards entscheiden, wenn Produkte auf ihren Markt gelangen sollten. Zudem solle die Regelungsfreiheit der Mitgliedstaaten erhalten werden. Die Bundesregierung habe in diesem Zusammenhang Klarstellungen im Kapitel zu sanitären und phytosanitären Maßnahmen verlangt, denen die EU-Kommission in einem überarbeiteten Entwurf Rechnung getragen habe. AgE (29.09.2014)
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