Bundesregierung weist Forderungen der Länder zu Biokraftstoffen zurück

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Das Bundeskabinett hält strengeren Kontrollen nach der Umstellung der Biokraftstoffquote auf eine Treibhausgasquote (THG) nicht für nötig. Entsprechend ablehnend äußerte sich die Bundesregierung gestern auf ihrer Sitzung in Berlin zur Stellungnahme des Bundesrats zur Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes in Berlin. Die Länderkammer hatte ihre Forderung mit den gestiegenen Anforderungen und dem deutlich höheren Stellenwert der Treibhausgasquote als preisbestimmendes Merkmal begründet. Das Bundeskabinett kommt jedoch zu dem Schluss, dass das bestehende System ausreichend Flexibilität besitzt, um den durch die Umstellung „im gewissen Umfang veränderten Rahmenbedingungen“ gerecht zu werden.
Außerdem weist die Regierung darauf hin, dass die Nachhaltigkeitskriterien und Zertifizierungssysteme einem umfassenden europäischen Regelwerk unterlägen. Substanzielle Änderungen seien problematisch und würden zu Einschränkungen des europäischen Warenverkehrs führen.
Auch der zweiten Forderung des Bundesrates, Kraftstoffe aus der Umwandlung von regenerativen Energie in Wasserstoff oder Methan (Power-to-Gas) im Gesetz zu berücksichtigen, erteilte die Bundesregierung eine Absage. Die EU-Kommission arbeite derzeit an Vorschriften für Kraftstoffe wie Wasserstoff, Power-to-Gas oder Power-to-Liquid, erklärte das Kabinett. Eine vorige Regelung im nationalen Alleingang wäre wenig sinnvoll, da diese innerhalb kurzer Zeit wieder geändert werden müssten und für die Industrie keine Rechts- und Planungssicherheit gegeben wäre. AgE (04.10.2014)
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