Nach Ansicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion muss geprüft werden, ob es wettbewerbs- und kartellrechtlicher Maßnahmen bedarf, um den Mittelstand und die landwirtschaftlichen Betriebe besser vor der Marktmacht der großen Handelskonzerne zu schützen. Der Markt könne nur seine Wirkung entfalten, wenn tatsächlich auch marktwirtschaftliche Spielregeln gelten würden, betonte der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Franz-Josef Holzenkamp, heute in Berlin. Der Lebensmitteleinzelhandel müsse hier in die Verantwortung genommen werden, erklärte Holzenkamp.
Zuvor hatte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, im Ernährungsausschuss des Bundestages zum Thema Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel Stellung genommen.
Holzenkamp sieht die Einschätzung der Unionsfraktion hinsichtlich der Entwicklungen auf dem Einzelhandelsmarkt im Lebensmittelbereich durch das Bundeskartellamt bestätigt. Rund 85 % des Lebensmitteleinzelhandels würden von nur vier großen Marktteilnehmern beherrscht. Die aktuelle Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes biete eine gute Grundlage zur Kontrolle der Fusionen und der Einkaufsmacht des Lebensmitteleinzelhandels, so Holzenkamp. AgE
(16.11.2014)