Die vom Bundesrat am vergangenen Freitag beschlossene Absenkung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Rentenversicherung von 18,9 % in diesem auf 18,7 % im kommenden Jahr wirkt sich entgegen bisheriger Erwartungen nicht beitragsmindernd in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) aus.
Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) heute mitteilte, steigt der Alterskassenbeitrag ab 1. Januar 2015 in den alten Bundesländern von bislang 227 Euro auf 232 Euro im Monat. In den neuen Ländern beträgt der Monatsbeitrag im kommenden Jahr 199 Euro nach 192 Euro in diesem Jahr. Der Beitragszuschuss wird entsprechend angepasst.
Die SVLFG wies darauf hin, dass neben dem Beitragssatz in der Rentenversicherung auch das durchschnittliche Entgelt in Deutschland in die Berechnung des Beitragssatzes in der Alterssicherung eingehe. Unter dem Strich ergebe sich trotz sinkender Rentenversicherungsbeiträge ein leichter Anstieg der Alterskassenbeiträge. AgE
(23.12.2014)