Pflanzenschutz nur mit neuem Sachkundenachweis

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Für den Kauf und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln müssen die Landwirte in diesem Jahr ihre Sachkunde mit einer Scheckkarte nachweisen. Wie das Landvolk Niedersachsen heute mitteilte, läuft die Umstellung auf das neue Verfahren bereits auf Hochtouren. Landwirte, die ihre Sachkunde mit einem anerkannten landwirtschaftlichen Berufsabschluss belegen können, den sie bis zum 14. Februar 2012 erlangt haben oder zu dieser Zeit in Ausbildung waren, müssen spätestens bis zum 26. Mai die neue Scheckkarte bei der Landwirtschaftskammer beantragen.
Bislang galten laut Landvolk der Gehilfenbrief, die Landwirtschaftsurkunde oder das Zeugnis eines landwirtschaftlichen Studiums als Sachkundenachweis. Ab Oktober 2015 werden diese Dokumente für den Bereich Pflanzenschutz aber durch die bundeseinheitliche Plastikkarte abgelöst. Nur Personen, die im Besitz dieses Ausweises sind, dürfen ab dem 26. November Pflanzenschutzmittel kaufen und ausbringen. Auch die Pflanzenschutzberatung oder der Verkauf von Pflanzenschutzmitteln werden nur noch mit der neuen Karte erlaubt sein; Ausnahmen bestehen für Hobbygärtner.
Für die sogenannten „Altsachkundigen“, die zum Stichtag 14. Februar 2012 bereits sachkundig oder in Ausbildung waren, wird 2015 nach Angaben des Landesbauernverbandes Niedersachsen das erste Jahr sein, in dem sie eine verpflichtende Fortbildung in Sachen Pflanzenschutz belegen müssen. Damit die Anwender von Spritzmitteln stets auf dem neuesten Kenntnisstand sind, muss laut Gesetz in Zukunft jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine Fortbildung besucht werden, um den Sachkundenachweis aufrecht zu erhalten. AgE (06.01.2015)
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