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Der Kostenbeitrag für die Zusatzversicherung der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft bleibt 2015 stabil. Wie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) heute mitteilte, wird auf Beschluss des Vorstandes der Beitrag pro 100 Euro Versicherungssumme das dritte Jahr infolge bei 1,79 Euro liegen. Damit könne die Erhöhung von Geldleistungen im Falle eines Arbeitsunfalls als freiwillige Zusatzabsicherung weiterhin günstig angeboten werden.
Laut SVLFG werden Verletztengelder und Renten für Unternehmer und ihre Familienangehörige auf Basis von niedrigen gesetzlichen Pauschbeträgen ermittelt. Die hieraus resultierenden Geldleistungen entsprächen in der Regel aber nicht dem tatsächlichen Einkommensniveau, so dass es nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit zu Einkommenseinbußen komme. So liegt nach Angaben der SVLFG der gesetzlich zugrunde gelegte Jahresarbeitsverdienst für Unternehmer in diesem Jahr nur bei 11 666 Euro, der aber durch eine Zusatzversicherung um bis zu 50 000 Euro angehoben werden kann.
Einer Beispielrechnung der Sozialversicherung zufolge lässt sich ein zusätzlicher Jahresarbeitsverdienst von 10 000 Euro für einen jährlichen Beitrag von 179 Euro versichern. Im Schadensfall würde das tägliche Verletztengeld dann vom gesetzlichen Mindestanspruch von 17,19 Euro auf 39,41 Euro angehoben. Bei der Verletztenrente bei 30 % Erwerbsminderung stiege die monatliche Leistung von 194,44 Euro auf 361,11 Euro. AgE
(03.02.2015)