Renationalisierung des GVO-Anbaus verabschiedet

Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 
Der Ministerrat der Europäischen Union hat heute die sogenannte Opt-out-Möglichkeit vom Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) formell verabschiedet. Damit kann die Regelung voraussichtlich noch vor Ende März in Kraft treten. Die EU-Mitgliedstaaten erhalten damit das Recht, den Anbau von transgenen Pflanzen, die auf europäischer Ebene zugelassen sind, aus politischen Gründen zu untersagen. Bereits während des EU-Zulassungsverfahrens können sie den Hersteller über die Europäische Kommission bitten, das eigene Territorium vom Antrag auszunehmen. Dies ist jedoch nur eine Option; auch nach der EU-Zulassung darf der Mitgliedstaat den Anbau jederzeit verbieten - unter Verweis auf Gründe wie Raumplanung, Landnutzung, sozioökonomische Aspekte, negative Auswirkungen auf den konventionellen beziehungsweise ökologischen Anbau oder die Gefährdung agrarpolitischer Ziele.
Die neuen Vorschriften sollen gentechnikkritischen EU-Ländern Rechtssicherheit geben, denn bislang sind Verbote nur möglich, wenn Argumente gegen die Sicherheit des Produkts angeführt werden. In der Vergangenheit wurden die dafür herangezogenen Studien von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stets als nicht ausreichend gewertet, was einem Verbot die wissenschaftliche Grundlage nahm. In Berlin wird derzeit darüber diskutiert, ob die Umsetzung der neuen EU-Regelung auf Bundes- oder Länderebene erfolgen soll. AgE (03.03.2015)
Weitersagen: WhatsApp Facebook Twitter Mail
 

Das könnte Sie auch interessieren

BMEL-Sicht
Keine Zukunft für Energiemais
26.04.2024 — Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht keine längerfristige Zukunft für den Biogasmais. Vielmehr herrscht im BMEL laut Abteilungsleiter Schmied angesichts der wachsenden Weltbevölkerung und des Klimawandels die Einschätzung vor, dass in Zukunft die Flächen dringend für die Nahrungsmittelerzeugung gebraucht werden. Der Energiemais könne da nicht das "Zukunftsmodell der deutschen Landwirtschaft" sein.
DBV zu GAP-Änderungen
EU-Parlament setzt wichtiges Signal
25.04.2024 — Der DBV hat die große Mehrheit des Europaparlaments für die GAP-Änderungen begrüßt. Laut Bauernpräsident Rukwied haben die Abgeordneten damit die zentralen Anliegen der europäischen und deutschen Landwirte für mehr Bürokratieabbau, Entlastung und Praxistauglichkeit bei der Umsetzung der EU-Agrarförderung unterstützt. Rukwied fordert weitere Entbürokratisierungsinitiativen.
Wölfe in Sachsen
Zahl illegaler Tötungen verdoppelt
25.04.2024 — Die bekannten Fälle an illegalen Wolfstötungen in Sachsen haben sich im Monitoringsjahr 2023/24 auf vier verdoppelt, wobei laut Einschätzung der Behörden von einer höheren Dunkelziffer auszugehen ist. Todesursachen waren der Abschuss und Verletzungen durch Köder. Insgesamt wurden 2023/24 in Sachsen 33 tote Wölfe erfasst, von denen die meisten im Straßenverkehr ums Leben kamen.
Rundumschutz
R+V-AgrarPolice
Im Schadenfall kann die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage der Familie und der Mitarbeiter schnell gefährdet sein. Landwirtschaftliche Unternehmer sind kaum in der Lage, für diesen Fall ausreichend Rücklagen zu bilden. Die R+V-AgrarPolice bietet umfassenden betrieblichen Versicherungsschutz, den Sie individuell für Ihren Betrieb zusammenstellen können.en.
Pflanzenschutzmittel
Rückstände fast immer im Rahmen
24.04.2024 — Bei in der Europäischen Union vermarkteten Lebensmitteln bewegen sich die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln meist innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Das hat der jährliche Bericht der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit auch für 2022 bestätigt. In den Mitgliedstaaten kamen insgesamt 110.829 Proben ins Labor. Davon wurden 96,3% nicht beanstandet. Noch besser fiel die Quote bei dem vom der EU koordinierten Kontrollprogramm aus.

xs

sm

md

lg

xl