Der Ministerrat der Europäischen Union hat heute die sogenannte Opt-out-Möglichkeit vom Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) formell verabschiedet. Damit kann die Regelung voraussichtlich noch vor Ende März in Kraft treten. Die EU-Mitgliedstaaten erhalten damit das Recht, den Anbau von transgenen Pflanzen, die auf europäischer Ebene zugelassen sind, aus politischen Gründen zu untersagen. Bereits während des EU-Zulassungsverfahrens können sie den Hersteller über die Europäische Kommission bitten, das eigene Territorium vom Antrag auszunehmen. Dies ist jedoch nur eine Option; auch nach der EU-Zulassung darf der Mitgliedstaat den Anbau jederzeit verbieten - unter Verweis auf Gründe wie Raumplanung, Landnutzung, sozioökonomische Aspekte, negative Auswirkungen auf den konventionellen beziehungsweise ökologischen Anbau oder die Gefährdung agrarpolitischer Ziele.
Die neuen Vorschriften sollen gentechnikkritischen EU-Ländern Rechtssicherheit geben, denn bislang sind Verbote nur möglich, wenn Argumente gegen die Sicherheit des Produkts angeführt werden. In der Vergangenheit wurden die dafür herangezogenen Studien von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stets als nicht ausreichend gewertet, was einem Verbot die wissenschaftliche Grundlage nahm. In Berlin wird derzeit darüber diskutiert, ob die Umsetzung der neuen EU-Regelung auf Bundes- oder Länderebene erfolgen soll. AgE
(03.03.2015)