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Erste bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Masttieren hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Betriebe, deren betriebsindividuelle Kennzahl einen Wert überschreitet, unter dem 75 % aller erfassten halbjährlichen betrieblichen Therapiehäufigkeiten liegen, müssen Maßnahmen zur Reduzierung ihres Antibiotikaeinsatzes ergreifen.
Als Kennzahl 1 veröffentlicht das BVL den Median. Das ist der Wert, unter dem 50 % aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen. Kennzahl 2 ist das dritte Quartil. Hierbei handelt es sich um den Wert, unter dem 75 % aller erfassten Therapiehäufigkeiten liegen. Tierhalter sind gemäß Arzneimittelgesetzes verpflichtet, ihre betriebsindividuelle Kennzahl, die ihnen von der Überwachungsbehörde mitgeteilt wurde, mit den jeweiligen bundesweiten Kennzahlen zu vergleichen.
Liegt der Betrieb über dem Median aller Betriebe, muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen dafür ermitteln und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, die zur Reduzierung der Antibiotikaverwendung führen. Sofern der Betrieb mit seiner betriebsindividuellen Kennzahl über dem dritten Quartil liegt, muss der Tierhalter innerhalb von vier Monaten nach Veröffentlichung der bundesweiten Kennzahlen zu den Therapiehäufigkeiten im Bundesanzeiger einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen.
Die Behörde kann Änderungen anordnen und weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene, der Gesundheitsvorsorge oder der Haltungsbedingungen verlangen. Im Extremfall kann sogar das Ruhen der Tierhaltung angeordnet werden. AgE
(02.04.2015)