Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von rund 450 Kaisers Tengelmann-Filialen durch Edeka untersagt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde einzulegen.
Die Behörde begründete ihren heute bekanntgegebenen Beschluss mit einer drohenden Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten regionalen Märkten und Stadtbezirken im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen. Mit der Übernahme wären der Wettbewerbsbehörde zufolge die Auswahl- und Ausweichmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort stark eingeschränkt und künftig Preiserhöhungsspielräume eröffnet worden. Auch im Bereich der Beschaffung hätte das Vorhaben laut Kartellamt wettbewerbliche Probleme verursacht.
Nicht gelten lassen will Kartellamtspräsident Andreas Mundt den Hinweis auf den relativ geringen bundesweiten Marktanteil von Kaisers Tengelmann. Niemand fährt zum Einkaufen quer durch Deutschland oder auch nur quer durch eine Großstadt, erklärte Mundt in Bonn.
Nicht zustandegekommen ist eine Kompromisslösung mit der Übernahme nur eines Teils der ursprünglich vorgesehenen Filialen. Bei der Auswahl der Standorte hätten die Unternehmen die Maßstäbe und Voraussetzungen für ein tragfähiges und wettbewerbskonformes Zusagenangebot nicht berücksichtigt, kritisierte der Behördenchef. Der angebotene Verkauf von Standorten sei nicht ausreichend gewesen, um die wettbewerblichen Probleme des Vorhabens zu beseitigen. AgE
(03.04.2015)