Pflicht zur Herkunftskennzeichnung von Frischfleisch in Kraft

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Ab sofort gelten erweiterte EU-Kennzeichnungspflichten für unverarbeitetes und vorverpacktes Schweine-, Ziegen-, Geflügel- und Lammfleisch. Bei frischer, gekühlter oder gefrorener Ware muss seit heute ausgewiesen werden, wo das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Im Gegensatz zu Rindfleisch ist die Nennung des Geburtsorts des Tieres nicht notwendig. Falls jedoch Geburt, Aufzucht und Schlachtung nachweislich in einem einzigen Staat erfolgten, darf dies unter dem Begriff „Ursprung“ zusammengefasst werden.
Für Hackfleisch genügt die Angabe „gemästet in der EU“ beziehungsweise „gemästet in Nicht-EU-Ländern“ - und entsprechend für die Schlachtung. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass Hackfleisch unterschiedlicher Herkunft gemischt werden kann.
Die neuen Regeln gehen im Kern auf einen politischen Kompromiss zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europaparlament aus dem Jahr 2011 über die Lebensmittelinformation für Verbraucher zurück. Rechtlich wurde die Kennzeichnungspflicht jedoch erst 2013 beschlossen. Laut EU-Kommission dienen die Angaben „dem Interesse der Verbraucher zu erfahren, wo das Fleisch herkommt, ohne den Herstellen in der Lieferkette dabei überbordende Pflichten aufzuerlegen“. AgE (06.04.2015)
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