Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat das vom Landkreis Jerichower Land im November letzten Jahres gegen den niederländischen Schweinezüchter Adrianus Straathof verhängte bundesweit geltende Tierhaltungsverbot vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach derzeitigem Sachstand lasse sich nicht sicher beurteilen, ob das Tierhaltungsverbot, das sich im konkreten Fall für den Betroffenen als Berufsverbot darstelle, im anhängigen Klageverfahren Bestand haben werde, so die Begründung der Magdeburger Richter.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sei die sofortige Vollziehung eines Berufsverbots nur unter strengen Voraussetzungen zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter und unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes statthaft. Selbst eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das Klageverfahren in der Hauptsache zum Nachteil des Betroffenen ausgehen werde, reiche nicht aus, um die Umsetzung der Maßnahme vor der endgültigen Klärung ihrer Rechtmäßigkeit im Hauptsacheverfahren zu rechtfertigen, stellte das Oberverwaltungsgericht fest. Zudem seien im Rahmen der Kontrollen der Betriebe der Straathof-Unternehmensgruppe bislang keine so schwerwiegenden tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt worden, die aus Sicht dieser Behörden eine so gravierende Maßnahme wie ein Tierhaltungsverbot rechtfertigen könnten.
Nach Auffassung des agrarpolitischen Sprechers der grünen Bundestagsfraktion, Friedrich Ostendorff, ändert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts nichts an den Tatsachen, dass Straathof nachweislich Tierschutzstandards systematisch verletzt habe und Tiere weiterhin unter Bedingungen halte, die schlichtweg nicht akzeptabel sind. AgE
(24.04.2015)