Finanzinstrumente beispielsweise für zinsverbilligte Kredite sind im Bereich der ländlichen Entwicklung bisher nicht erfolgreich eingesetzt worden. Zu diesem Schluss gelangt der Europäische Rechungshof (EuRH) in einem aktuellen Gutachten für die Haushaltsperiode 2007 bis 2013. Darin halten die Prüfer fest, die eingerichteten Fonds seien um 370 Mio Euro überkapitalisiert gewesen und hätten ihr Potential beispielsweise in Bezug auf die erwarteten Hebelwirkungen nicht wie gewünscht entfaltetet.
Der EuRH stellt fest, die Argumente für die Einrichtung von Finanzinstrumenten im Programmplanungszeitraum seien nicht klar gewesen. Auch hätten keine zuverlässigen Informationen vorgelegen, um das Vorgehen zu begründen, die Nachfrage nach Finanzinstrumenten im Agrarbereich zu bestimmen und die Angemessenheit der vorgesehenen Kapitalbeträge zu belegen.
Der EuGH sieht durchaus Potential für solche Finanzinstrumente in der Haushaltsperiode 2014 bis 2020, wie sie jüngst auch von EU-Agrarkommissar Phil Hogan verstärkt eingefordert wurden. Allerdings pochen die Rechnungsprüfer darauf, diese Angebote für Landwirte und andere Endempfänger ausreichend attraktiv zu gestalten und angemessene Standards und Zielvorgaben festzulegen. AgE
(03.05.2015)