Die Koalition ist sich über eine Neugestaltung der Hofabgabeklausel im Grundsatz einig. Die agrarpolitischen Sprecher von CDU/CSU und SPD, Franz-Josef HOLZENKAMP und Dr. Wilhelm PRIESMEIER, sowie die Agrarsprecherin der CSU-Landesgruppe, Marlene MORTLER, haben sich gestern Abend auf Eckpunkte für die anstehende Gesetzesnovelle verständigt. Die Neuregelung soll über eine gemeinsame Fraktionsinitiative auf den Weg gebracht werden. Einen Gesetzentwurf will die Koalition noch vor der Sommerpause vorlegen.
Vorgesehen ist eine Erhöhung der zulässigen Rückbehaltsfläche von derzeit 25 % auf annähernd 100 % der Mindestgröße in der Alterssicherung der Landwirte (AdL). Bei einer Weiterbewirtschaftung des Betriebes über die Regelaltersgrenze hinaus sollen dann entstehende Rentensprüche erhalten bleiben. Analog zur Flexi-Rente in der gesetzlichen Rentenversicherung soll pro Monat ein Zuschlag von 0,5 % gewährt werden, der bei einem späteren Renteneintritt wirksam wird.
Erleichtert werden soll die Einbringung des Betriebes in ein Gemeinschaftsunternehmen. Die Abgabevoraussetzungen sollen auch durch die Einbringung eines landwirtschaftlichen Unternehmens in eine Gesellschaft erfüllt werden können. Änderungen soll es bei der Abgabe des Betriebes unter Eheleuten geben. Gestrichen werden soll die bisherige Begrenzung, nach der der abgebende Landwirt nur so lange Altersrente erhält, bis der übernehmende Ehegatte die Regelaltersgrenze erreicht. Schließlich soll die Ehegattenabgabe auch bei teilweiser Erwerbsminderung zulässig werden.
Priesmeier wertete die Einigung als großen Erfolg. Für ältere Landwirte werde es künftig eine Reihe wichtiger Verbesserungen geben. Klar sei aber auch, dass das agrarsoziale Sicherungssystem nicht in Frage gestellt werde. Zur Eigenständigkeit gibt es gegenwärtig keine Alternative, so der SPD-Politiker gegenüber AGRA-EUROPE. AgE
(11.05.2015)