Landwirtschaft in Erleichterungen bei Mindestlohndokumentation einbeziehen

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Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt ist mit dem vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des Mindestlohn noch nicht zufrieden. „Wir sollten die vorgesehenen Erleichterungen in der Dokumentationspflicht auch für die Branchen gelten lassen, in denen Tarifverträge nach dem Entsendegesetz gelten“, sagte der Minister gegenüber AGRA-EUROPE. Hier gelte es, eine Gleichstellung mit den übrigen Branchen herbeizuführen, in denen der gesetzliche Mindestlohn greife.
Aus Schmidts Sicht ist insbesondere nicht zu begründen, dass Landwirtschaft und Gartenbau, die sich gemäß ihrem Tarifvertrag schrittweise dem Mindestlohn nähern, nicht in den Genuss der Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten kommen sollen.
Der CSU-Politiker ist nach eigenen Angaben in dieser Frage weiter im Gespräch mit Arbeitsministerin Andrea Nahles: „Ich hoffe sehr, dass wir noch eine Lösung erreichen werden, die den berechtigten Anliegen von Landwirtschaft und Gartenbau gerecht wird.“ AgE (21.07.2015)
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