Die EU-Kommission hat jetzt den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität für die noch nicht verwendeten Fördermittel zur ländlichen Entwicklung zugestanden. Wie die Generaldirektion Landwirtschaft gestern mitteilte, soll die Obergrenze für die Mittelübertagung zwischen den Schwerpunkten des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) von 3 % auf 5 % angehoben werden. Außerdem wird die Frist für die Meldung von Programmänderungen an die Kommission vom 31. August auf den 30. September 2015 verlängert. Die Viermonatsfrist für die Bewertung der gemeldeten Änderungen verkürzt sich damit von vier auf drei Monate.
Als Begründung für die Aufweichung der Vorschriften führt die EU-Kommission die anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten in den Mitgliedstaaten an. Diese hätten sich erheblich auf die Ergebnisse bestimmter Schwerpunkte der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007 bis 2013 ausgewirkt. Wegen der späten Annahme der Rechtsgrundlage für den neuen Programmplanungszeitraum habe sich zudem die Annahme der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2014 bis 2020 erheblich verzögert, was die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der Wirtschaft im ländlichen Raum weiter beschnitten habe.
Um alle möglichen Mittel in Wachstum und Beschäftigung zu investieren, sollte es den Mitgliedstaaten nun gestattet werden, die Mittel aus leistungsschwachen Maßnahmen, in denen die Mittel nicht voll ausgeschöpft worden seien, auf die Prioritäten zu übertragen, die zusätzliche Mittel benötigten, so die Kommission. Verschiedene Mitgliedstaaten hatten in Brüssel um diese Möglichkeit gebeten. Die entsprechende delegierte Verordnung war bereits im Juni beschlossen worden und ist heute nach einem Zwei-Monats-Prüfungszeitraum von Rat und EU-Parlament in Kraft getreten. AgE
(12.08.2015)