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Die Bundesregierung stellt die Notwendigkeit einer überregionalen Verteilung von Gülle nicht in Frage. In Gebieten mit einem hohen Tierbestand und gegebenenfalls auch vielen Biogasanlagen sei eine überbetriebliche Verwertung der anfallenden Wirtschaftsdünger und Biogasgärrückstände erforderlich, um die düngerechtlichen Vorgaben zur guten fachlichen Praxis einzuhalten, stellt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag klar. Ausdrücklich weist sie aber darauf hin, dass die düngerechtlichen Vorgaben auch in den Regionen gelten, die Gülle aufnehmen. Zudem unterliege die überbetriebliche Verwertung den Vorgaben der sogenannten Verbringensverordnung.
Die agrarpolitische Sprecherin der Linken, Dr. Kirsten Tackmann, wirft Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt indes eine falsche Politik vor. Anstatt endlich das drängende Problem zu hoher regionaler Bestandsdichten anzugehen, mache der Minister insbesondere Ostdeutschland zum Gülleklo der westdeutschen Wertschöpfungsregionen, so die Abgeordnete in ihrer Reaktion auf die Regierungsantwort.
Tackmann bekräftigte ihre Forderung nach Obergrenzen pro Standort und pro Region. Es gelte, die Tierbestände endlich an die örtlichen Standortbedingungen anzupassen. Die flächengebundene Tierhaltung müsse als Leitbild gesetzlich verankert werden. Das bedeutet nicht zwangsläufig weniger, aber eine sinnvollere Verteilung der Nutztierbestände in der Fläche, so Tackmann. Der Bundesregierung hält sie vor, notwendige Änderungen in der Düngegesetzgebung seit Jahren zu blockieren. AgE
(16.09.2015)