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Bessere Möglichkeiten zur Beschäftigung von Flüchtlingen und Asylsuchenden hat der Geschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Burkhard Möller, gefordert. Zwar seien die von der Bundesregierung geplanten Änderungen der Asylgesetze zu begrüßen; sie reichten hinsichtlich einer möglichen Beschäftigung von Flüchtlingen und Asylsuchenden jedoch nicht aus, erklärte Möller im Ergebnis der GLFA-Mitgliederversammlung vergangene Woche in Berlin.
Möllers Angaben zufolge besteht für Asylbewerber und Geduldete in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts in Deutschland ein generelles Beschäftigungsverbot. Nach dem dritten Monat bis zum 15. Monat des Aufenthalts sei eine Beschäftigung grundsätzlich möglich, jedoch nur mit Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Bei der Vorrangprüfung prüfe die zuständige Arbeitsagentur, ob für einen bestimmten Arbeits- oder Ausbildungsplatz bevorrechtigte Bewerber zur Verfügung stünden. Dies seien grundsätzlich alle EU-Bürger.
Möller kritisierte, dass diese Vorschriften mit dem Gesetzespaket der Bundesregierung nicht geändert werden sollen. Aus Sicht des Gesamtverbandes sei zum einen die Vorrangprüfung zwischen dem dritten und 15. Monat des Aufenthalts ersatzlos abzuschaffen. Zum anderen müsse auch das generelle Beschäftigungsverbot für Asylbewerber und Geduldete in den ersten drei Monaten ihres Aufenthalts hinterfragt werden. Diese Maßnahmen sind Voraussetzung für Arbeitgeber, um sich frühzeitig für Beschäftigungsverhältnisse mit Flüchtlingen in der Landwirtschaft zu interessieren, betonte der Verbandsgeschäftsführer. AgE
(24.09.2015)