Das Bundeswirtschaftsministerium hat seine Pläne zur Förderung der erneuerbaren Energien ab dem Jahr 2017 jetzt konkretisiert. Die Biomasse bleibt dabei weiter außen vor. Wie eine Ministeriumssprecherin heute gegenüber AGRA-EUROPE bestätigte, wird gerade der Referentenentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 erarbeitet. Inhaltlich stützte man sich dabei auf das Eckpunktepapier des Wirtschaftsressorts vom 31. Juli. Demnach sollen ab 2017 die Fördersätze für Erneuerbare-Energien-Anlagen in einem wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren zwischen den Anlagenbetreibern ermittelt werden. Das heißt, dass es keine festen Fördersätze nach dem bisherigen System geben wird.
In einer ersten Pilotphase werden derzeit Erfahrungen mit Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gesammelt. Dies will Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel auch auf die Windenergie auf dem Land und auf dem Wasser sowie auf die übrigen Photovoltaik-Anlagen ausweiten.
Das sind auch genau die Technologien, die den größten Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele des EEG 2014 leisten sollen. Im Bereich der Biomasse gibt es keine Neuigkeiten. Laut Eckpunktepapier soll die Biomasse wie auch die Wasserkraft und die Geothermie von den Ausschreibungen ausgenommen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hatte aber in seinem Eckpunktepapier offen gelassen, ob Ausschreibungen für Biomasse zu einem späteren Termin eingeführt werden könnten. Die Bioenergieverbände befürchten Nachteile für ihre Branche bereits aufgrund der abwartenden Haltung und drängen darauf, sofort in das neue System integriert zu werden. AgE
(29.11.2015)