Als vorteilhaft erweist sich nach Auffassung des Geschäftsführers vom Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA), Burkhard Möller, der im vorletzten Jahr mit der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ausgehandelte Mindestentgelttarifvertrag. Mit dessen Abschluss habe man erreicht, dass die Betriebe für eine Übergangszeit bis Ende 2017 den gesetzlichen Mindestlohn etwas unterschreiten können, erklärte Möller heute in Berlin.
Dieser Zeitraum sei für viele Betriebe überaus wichtig. Damit, so Möller, gewännen sie Zeit, um unter Berücksichtigung von Abschreibungen, technischen Weiterentwicklungen und betriebswirtschaftlichen Kalkulationen zu entscheiden, ihre Produktion anzupassen oder gänzlich einzustellen. Bei dieser Entscheidung sei auch von Bedeutung, dass die praktische Umsetzung des Mindestlohns den Betrieben weiterhin erheblichen Aufwand beschere und Probleme bereite.
Der GLFA-Geschäftsführer geht davon aus, dass die Anpassungsreaktionen an den alle zwei Jahre unaufhörlich steigenden gesetzlichen Mindestlohn in den nächsten zwei bis drei Jahren messbar sein werden. Von ganz entscheidender Bedeutung werde auch sein, inwieweit beim Lebensmitteleinzelhandel ein Umdenken stattfindet und eine nachhaltige kostendeckende Einkaufspreisgestaltung erfolgt.
Gemäß dem Tarifvertrag ist der Bruttostundenlohn in der untersten Lohngruppe zum 1. Januar 2016 in den alten Ländern von 7,40 Euro auf 8 Euro und in Ostdeutschland von 7,20 Euro auf 7,90 Euro gestiegen. Ab dem 1. Januar 2017 wird der Lohn in West und Ost dann einheitlich 8,60 Euro betragen und zum 1. November 2017 auf 9,10 Euro steigen. Das Mindestlohngesetz schreibt vor, dass ab 2017 flächendeckend mindestens 8,50 Euro gezahlt werden müssen. AgE
(29.01.2016)