Die Bundesnetzagentur ebnet den Weg zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen. In der nunmehr gestarteten vierten Ausschreibungsrunde besteht zum ersten Mal die Möglichkeit, Gebote auch für Projekte auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten abzugeben. Bis zu zehn Anlagen dürfen in diesem und im nächsten Jahr auf solchen Flächen errichtet werden. Bislang durften Photovoltaikanlagen lediglich in einem Streifen von maximal 110 m entlang von Autobahnen und Schienenwegen sowie auf Konversionsflächen und versiegelten Flächen aufgestellt werden.
Außerdem können nunmehr Gebote für Flächen abgegeben werden, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stehen und von ihr verwaltet werden. Durch die Erweiterung der Flächenkulisse könne sich der Wettbewerb nochmals verschärfen, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann. Es bleibe abzuwarten, wie sich dies auf das Preisniveau auswirken werde.
Mit 125 MW fällt das vorgegebene Ausschreibungsvolumen diesmal deutlich geringer aus als in den vergangenen Runden. Nicht verändert im Vergleich zur letzten Runde hat sich der Höchstwert und damit der maximal zu bietende Wert. Er beträgt weiterhin 11,09 Cent pro Kilowattstunde. Die Zuschlagswerte werden in der vierten Ausschreibungsrunde wieder im Gebotspreisverfahren ermittelt. Demnach entspricht die Höhe des Zuschlags dem jeweils im Gebot genannten Wert. AgE
(09.02.2016)