Die Länder drängen auf Vereinfachungen bei der vorgesehenen Umstellung der EU-Agrarförderung auf eine geodatenbasierte Antragstellung. Der Agrarausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, der vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Verordnung zur Änderung der Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) und des InVeKos-Daten-Gesetzes nach Maßgabe einiger Änderungen zuzustimmen.
Unter anderem schlägt der Ausschuss vor, den Umfang der geforderten Angaben im neuen Beihilfeantragsformular zu verringern. So sei eine gesonderte Erfassung von bis zu 2 m breiten Landschaftselementen, die nicht den Cross-Compliance-Verpflichtungen unterliegen, ebenso wenig erforderlich wie Angaben zum Geburtsort des Antragstellers oder dem Gründungsort einer juristischen Person. Gleichzeitig seien aber zusätzliche Angaben zum Kriterium Aktiver Betriebsinhaber erforderlich, etwa Informationen über etwaige verbundene Unternehmen.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte in der vergangenen Woche vor einem bürokratischen Mehraufwand bei der künftigen Antragstellung gewarnt und verlangt, dass die Landwirte umfassend und rechtzeitig über die zu erwartenden Änderungen in Kenntnis gesetzt werden. AgE
(11.02.2016)