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Um sicherzustellen, dass die Krisenreserve für die europäische Landwirtschaft in Höhe von 450,5 Mio Euro im EU-Haushalt 2017 zur Verfügung steht, hat die Europäische Kommission jetzt vorgeschlagen, die Direktzahlungen für die Landwirte im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) um rund 1,37 % zu kürzen. Dies gilt aber nur für Zahlungen oberhalb von 2 000 Euro je Betrieb. Das EU-Neumitglied Kroatien ist noch von der Kürzung ausgenommen. Falls der Krisenfonds nicht benötigt wird, erfolgt eine Rückerstattung. Im laufenden Haushaltsjahr beläuft sich die Kürzung der Direktzahlungen auf etwa 1,39 %.
Die Kommission folgt mit dieser Beihilfenreduzierung den EU-Vorschriften für Finanzdisziplin bei der Haushaltsführung. Dazu muss sie jeweils bis Ende März einen Vorschlag unterbreiten. Rat und Europaparlament müssen bis Ende Juni die endgültige Kürzungsrate festlegen. Einigen sie sich nicht, legt die Kommission diese Rate fest. Inwieweit auch der EU-Agrarhaushalt angesichts der anhaltenden Flüchtlingskrise unter wachsenden Druck geraten könnte, dürfte sich zeigen, wenn die Brüsseler Behörde im Oktober ihre Vorschläge für die konkrete Ausgestaltung des Haushalts 2017 vorlegen will. AgE
(02.04.2016)