Die Bundesregierung ist weiter gegen ein gesetzlich verankertes Erhaltungsgebot für landwirtschaftliche Flächen. Es gebe keine rechtlichen Möglichkeiten des Bundes, in die konkrete Planungstätigkeit der Kommunen als grundgesetzlich verankerte Träger der Planungshoheit einzugreifen, stellt die Regierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion klar.
Darin erinnert die Regierung außerdem daran, dass sich zuletzt auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenmarktpolitik gegen ein gesondertes Flächenschutzgesetz des Bundes zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen ausgesprochen habe. Gleichzeitig empfehle die Arbeitsgruppe die Aufnahme weitergehender Flächenschutzklauseln in bestehende Rechtsvorschriften.
Dazu zählt der Bundesregierung zufolge die Abwägungspflicht im Bundesnaturschutzgesetz, welche die Bedeutung der Landwirtschaft durch eine stärkere Berücksichtigung agrarstruktureller Belange unterstreiche. Zudem hätten durch den im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Brachflächen und der Nahverdichtung locker bebauter Innenbereiche Vorrang gegenüber der Ausweisung neuer Bebauungsflächen.
Differenziert beurteilt die Regierung die Forderung nach einer weiteren Reduzierung des 30-Hektar-Ziels. Ihren Angaben zufolge bezieht sich die in der Nachhaltigkeitsstrategie angestrebte Reduzierung des täglichen Anstiegs der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf 30 ha nicht auf versiegelte Flächen. Die Siedlungs- und Verkehrsflächen umfassten aber auch einen erheblichen Anteil unbebauter und nicht versiegelter Flächen. Der Versiegelungsanteil werde auf knapp unter 50 % geschätzt. AgE
(04.04.2016)