EU-Kommission verklagt Deutschland wegen zu hoher Nitratbelastung

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Wegen Nichteinhaltung der EU-Nitratrichtlinie zerrt die Europäische Kommission die Bundesrepublik jetzt vor den Kadi. Deutschland habe es versäumt, strengere Maßnahmen gegen die Gewässerbelastung durch Nitrat zu ergreifen und deshalb habe sie jetzt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht, erklärte die Behörde heute in Brüssel.
Der Beschluss folge auf eine von ihr mit Gründen versehene Stellungnahme, die den deutschen Behörden bereits im Juli 2014 übermittelt worden sei, teilte die Kommission weiter mit. Die von Berlin im Jahr 2012 übermittelten Zahlen sowie mehrere Berichte deutscher Behörden aus jüngster Zeit zeigten eine wachsende Nitratverunreinigung des Grundwassers und der Oberflächengewässer, einschließlich der Ostsee, erklärte die Brüsseler Behörde. Trotz dieser Entwicklungen habe Deutschland keine hinreichenden Zusatzmaßnahmen getroffen, um die Nitratverunreinigung wirksam zu bekämpfen und seine einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechend den für Nitrat geltenden EU-Vorschriften zu überarbeiten.
Die Kommission stellte fest, dass nach ihrer Auffassung die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat auch im Rahmen der laufenden Überarbeitung des nationalen Aktionsprogramms nicht ausreichend angegangen werde. Die aus dem Jahr 1991 stammende Nitratrichtlinie habe zum Ziel, die Wasserqualität in Europa zu verbessern, indem die Verunreinigung von Grund- und Oberflächenwasser durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen verhindert und der Einsatz beispielhafter landwirtschaftlicher Verfahren gefördert werde.
Die Mitgliedstaaten müssten ihre Gewässer überwachen und geeignete Aktionsprogramme auflegen, um derartige Verunreinigungen zu verhindern und zu verringern, führte die EU-Kommission aus. Die Richtlinie stelle einen wesentlichen Bestandteil der im Jahr 2000 verabschiedeten Wasserrahmenrichtlinie dar und gelte aus Brüsseler Sicht als eines der Schlüsselinstrumente für den Schutz der Gewässer vor Belastungen durch die Landwirtschaft. AgE (28.04.2016)
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