SPD und Union uneins über Glyphosatzulassung

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Verärgert hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf die Ankündigung von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel reagiert, dass die SPD-geführten Ressorts einer Zulassungsverlängerung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat nicht zustimmen werden. Er habe „überhaupt kein Verständnis für die Rolle rückwärts“, betonte Schmidt heute in einer offiziellen Verlautbarung. Längst habe es eine zwischen Landwirtschafts-, Umwelt- und Wirtschaftsressort abgestimmte Regierungsposition mit dem Ziel der Zulassung gegeben.
Kurz zuvor hatte Hendricks auf das „aus guten Gründen“ in Deutschland und Europa geltende Vorsorgeprinzip verwiesen und sich dafür ausgesprochen, „diese Chemikalie“ nicht zuzulassen, „solange wir nicht zweifelsfrei wissen, ob Glyphosat für die Gesundheit unbedenklich ist“. Schmidt hingegen verwies darauf, dass alle Forderungen des Bundesumweltministeriums für die Verlängerung in den neuen Verordnungsentwurf der Kommission aufgenommen worden seien. Hier gehe es nun „grundsätzlich um die Frage, dass wir uns gezielt über das gesetzliche Verfahren hinwegsetzen, auf Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen zu entscheiden“, warnte Schmidt.
Rückendeckung erhielt die Umweltministerin dagegen von der agrarpolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Dr. Kirsten Tackmann. Sie zeigte sich erfreut, dass Hendricks das Vorsorgeprinzip „wieder zum Bewertungsmaßstab“ mache. Solange die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die „Widersprüche ihrer wissenschaftlichen Einschätzung“ nicht abschließend geklärt hätten, dürfe die EU-Kommission der Industrie keinen „Freifahrtschein für Glyphosat ausstellen“.
Sollte es nicht doch noch zu einer Einigung zwischen SPD und Union kommen, werde sich Deutschland bei der Abstimmung in Brüssel in der nächsten Woche enthalten, bestätigte indes das Bundesumweltministerium. Unterdessen wurde aus Kreisen der EU-Kommission bekannt, dass hinsichtlich der Dauer der Wiederzulassung wohl eine Zeitspanne von neun Jahren vorschlagen wird. Zuvor war von zehn Jahren die Rede gewesen; ursprünglich waren 15 Jahre vorgeschlagen worden. AgE (14.05.2016)
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