Die Umweltministerkonferenz (UMK) drückt bei der Umsetzung der europäischen Opt-out-Richtlinie zum Ausstieg aus dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in nationales Recht aufs Tempo. Bei ihrem Treffen Ende vergangener Woche in Berlin forderten die Ressortchefs die Bundesregierung auf, die Umsetzung zeitnah noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages vorzunehmen.
In ihrem Beschluss verweisen die Minister auf die gemeinsame Verantwortung für die Durchsetzung von bundesweiten Anbaubeschränkungen und Anbauverboten für gentechnisch veränderte Pflanzen. Ihrer Auffassung nach sollte der Ermessensspielraum für ein Opt-out eng gefasst werden. Die in der EU-Richtlinie genannten zwingenden Gründe seien eins zu eins umzusetzen. Der Bund müsse diese zwingenden Gründe für die Begründung der Rechtsverordnung nutzen.
Ausdrücklich unterstützt die UMK den Kompromissvorschlag der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Opt-out. Danach soll der Bundesregierung für die sogenannte Phase 1 im Rahmen des Opt-out-Verfahrens die Möglichkeit eingeräumt werden, bei der EU-Kommission die Herausnahme des Bundesgebiets aus dem Anbau für eine zur Zulassung beantragte transgene Pflanze zu verlangen, wenn eine Mehrheit der Länder dies wünscht. Für die Phase 2 sieht der Kompromiss die Vorlage einer Rechtsverordnung durch den Bund für ein bundesweites Anbauverbot vor, wenn die Länder rechtlich und fachlich tragfähige Lösungen für ein solches Verbot liefern. AgE
(22.06.2016)