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Der Deutsche Bauernverband (DBV) wehrt sich gegen weitere zusätzliche Nachweis- und Dokumentationspflichten bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Den aktuellen Anlass bietet ein Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung. Mit der Neuregelung soll EU-rechtlichen Vorgaben zur Berücksichtigung verbundener Unternehmen beim aktiven Betriebsinhaber im nationalen Recht Rechnung getragen werden.
Der Bauernverband hält die neue Auslegung der Brüsseler Administration für überzogen. In einer Stellungnahme bekräftigt der Verband seine Forderung an die Kommission, die Regelungen zum aktiven Betriebsinhaber zu überprüfen und allein auf die Ausübung einer landwirtschaftlichen Mindesttätigkeit abzustellen. An das Agrarressort appelliert der DBV, die Vorgaben aus Brüssel kritisch zu hinterfragen. Die zusätzlichen Anforderungen zum aktiven Betriebsinhaber liefen einmal mehr dem politischen Ziel einer Vereinfachung und Entbürokatisierung der GAP zuwider.
Der Bauernverband verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass bereits mit der im März dieses Jahres in Kraft getretenen Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKos-Verordnung) zusätzliche Anforderungen an die Antragsteller geschaffen worden seien.
Neben den detaillierteren Informationen zu verbundenen Unternehmen sollen gemäß dem jetzt vorliegenden neuerlichen Änderungsentwurf künftig auch Angaben zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten gemacht werden müssen. Dies gilt für die vorübergehende Lagerung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Betriebsmitteln auf den Flächen. AgE
(24.06.2016)