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Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) suchen mit Blick auf die Novellierung der Düngeverordnung den Schulterschluss. Bei einem Spitzengespräch heute in Freising sprachen sich beide Verbände dafür aus, Festmist und Kompost zeitlich unbeschränkt ausbringen zu dürfen und die Vorgaben für die Lagerkapazitäten bei Festmist nicht auszuweiten.
Wie DBV und BÖLW nach dem Treffen erläuterten, werden Festmist und Kompost häufig im Winter auf gefrorenen Boden ausgebracht, um die Böden zu schonen. Bei sachgerechter Anwendung sei keine negative Auswirkung auf das Grundwasser zu erwarten. Auch seitens der Wissenschaft werde kein Bedarf für einschränkenden Regelungen gesehen, wie sie im vorliegenden Regierungsentwurf geplant seien. Generell dürften Betriebe mit geringen Nährstoffsalden, von denen keine negativen Umweltwirkungen ausgingen, nicht mit zusätzlichen Anforderungen belastet werden.
Beide Seiten betonten den wichtigen Beitrag von Festmist und Kompost zur Kreislaufwirtschaft, zum Grünlanderhalt sowie zum Gewässerschutz und zur Bodenfruchtbarkeit. Mit Sperrfristen für die Ausbringung im Herbst und Winter, wie sie im Entwurf zur neuen Düngeverordnung vorgesehen seien, würden gerade die Betriebe gefährdet, die diese wasser- und bodenschützende Kreislaufwirtschaft praktizierten.
Die Auswirkungen des neuen Düngerechts auf die landwirtschaftlichen Betriebe schätzen die Verbände als weitreichend ein. Sie wollen sich gemeinsam für eine zügige und praxistaugliche Neufassung des Düngerechts einsetzen. An dem Gespräch nahmen DBV-Präsident Joachim Rukwied, der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Walter Heidl, und der BÖLW-Vorstandsvorsitzende Dr. Felix Prinz zu Löwenstein teil. AgE
(11.08.2016)