Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat auf die vom Bundesumweltministerium geplanten Verschärfungen der Anforderungen für Stallbauten im Außenbereich reserviert reagiert. Die Opposition im Bundestag sieht den Vorstoß ebenfalls nicht nur positiv. Das Agrarressort wies heute darauf hin, dass das privilegierte Baurecht im Außenbereich gerade dafür geschaffen worden sei, um Konflikte zwischen Wohnbevölkerung und Tierhaltern zu entschärfen. Gleichzeitig finde beim Neubau von Ställen das Tierwohl immer mehr Berücksichtigung. Ziel sei es stets, einen "intelligenten Interessenausgleich" zu schaffen, betonte das Ressort.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium gab auch zu bedenken, dass die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich erst 2013 verschärft worden sei und daher erst einmal die Auswirkungen dieser Änderung geprüft werden müssten, bevor weitere Änderungen erwogen werden könnten.
Zugleich warnte das Agrarressort davor, die Entwicklungsperspektive der Landwirtschaft zu blockieren. Kernaufgabe der Landwirtschaft bleibe die Ernährungssicherung. Dazu gehöre auch die tierische Veredlung mit ihren in Deutschland hoch nachgefragten Produkten.
Die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Dr. Kirsten Tackmann, warnte, eine stärkere Mitsprache der Kommunen bei größeren Tierhaltungsanlagen dürfe nicht in einem Verhinderungsgesetz für Stallbauten münden. Tackmann plädiert deshalb für einen gesetzlichen Rahmen, der die Sicherung der Versorgung verankert, aber auch die Interessen der Regionen, die Einkommenssicherung, das Tierwohl sowie gute Arbeitsbedingungen und den Naturschutz berücksichtigt.
Nach Ansicht des Agrarsprechers der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Friedrich Ostendorff, kommen die Vorschläge aus dem Umweltressort um Jahre zu spät. Er ist zudem skeptisch, was die tatsächliche Umsetzung der Pläne angeht und vermutet eher ein wahltaktisches Manöver. AgE
(25.08.2016)