Die vom Bundestag beschlossene sogenannte kleine Novelle des Bundesjagdgesetzes landet aller Voraussicht nach im Vermittlungsausschuss. Für einen solchen Beschluss der Länderkammer hat sich deren Agrarausschuss in dieser Woche mit deutlicher Mehrheit ausgesprochen. Anrufungsgründe sind das Fehlen von Regelungen zur Jägerausbildung und zum Schießübungsnachweis. Zudem verlangen die Länder, mit einer Änderung des Bundeswaldgesetzes auf die kartellrechtlichen Probleme bei der Holzvermarktung zu reagieren.
Der Ausschuss will seinem Votum zufolge erreichen, dass die Prüfungsvoraussetzungen für die Jäger- und Falknerprüfung vereinheitlicht werden und zu einer stärkeren Ausprägung einzelner Fachgebiete wie Wildschadensvermeidung, Fallenjagd, Wildbrethygiene und Lebensmittelsicherheit führen. Auch die Erteilung von Ausländerjagdscheinen soll vereinheitlicht werden. Der geforderte Schießnachweis soll die sichere Handhabung der Waffe und die Präzision beim Schuss verbessern.
Im Bundeswaldgesetz drängen die Länder auf eine Klarstellung, dass die dem privatrechtlichen Verkaufsgeschäft vorausgehenden forstlichen Tätigkeiten nicht dem Holzverkauf zuzurechnen sind. Dadurch will man sicherstellen, dass die Landesforstverwaltungen ihr Angebot der Beratung und Betreuung nichtstaatlicher Waldbesitzer aufrechterhalten können. AgE
(08.09.2016)