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Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat den Vorschlag der EU‑Kommission zur Vereinfachung der Antragsbürokratie beim Aktiven Landwirt als einen mutigen und richtigen Schritt begrüßt. Nach dem gestern vorgelegten Entwurf der sogenannten Omnibus-Verordnung zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) können die Mitgliedstaaten ab dem Antragsjahr 2018 auf die komplizierte Nachweisführung für den Aktiven Betriebsinhaber vollständig verzichten, müssen dies aber bis zum 1. August 2017 mitteilen.
Der DBV forderte Bund und Länder auf, nun diese Möglichkeit zu nutzen, da die Nachweispflichten sehr bürokratisch seien und nicht zu dem Ziel führten, die Förderung auf aktive Landwirte zu konzentrieren. Zugleich betonte der Bauernverband, dass die Flächenzahlungen der EU-Agrarförderung nach wie vor nur auf Flächen gewährt werden dürften, die tatsächlich landwirtschaftlich genutzt würden.
Der DBV vermisst in der Omnibus-Verordnung eine Klarstellung der Definition von Dauergrünland, so wie sie Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt in der vergangenen Woche angeregt hatte. Nach Auffassung des Verbandes darf der mehrjährige Anbau von Grünfutterpflanzen mit wechselnden Kulturen nicht zur Entstehung von Dauergrünland führen. Dabei handele es sich ebenso wie bei brachliegenden Flächen um Elemente einer Fruchtfolge landwirtschaftlicher Betriebe, so der DBV. AgE
(16.09.2016)